Allgemeine Geschäftsbedingungen für


"Haralds exklusives Ferienhaus in Langenegg"
Harald Kritzner
Unterhalden 184
6941 Langenegg

1. Vertragsgegenstand und Belegung
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienunterkunft "Harald´s exklusives Ferienhaus in Langenegg" ist verbindlich geschlossen.
Vertragspartner sind "Harald´s exklusives Ferienhaus in Langenegg", im Nachfolgenden "Vermieter" genannt, sowie die Beherberung in Anspruch nehmende Personen, im Nachfolgenden "Mieter" genannt.
Als Vertragspartner des Vermieters gilt im Zweifelfall der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
Das Wohnobjekt darf grundsätzlich nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl von 1-2 erwachsenen Personen belegt werden. Auf Anfrage kann gegebenenfalls einer zusätzlichen 3. Person ab einem Mindestalter von 6 Jahren zusätzlich Unterkunft gegen einen Aufpreis gewährt werden. Eine Überbelegung ist ansonsten ausnahmslos nicht gestattet.

2. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind grundsätzlich in der Buchungsbestätigung angegeben und einzuhalten, ansonsten individuell auf schriftlichem Weg mit Zustimmung des Vermieters zu vereinbaren.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Vermieters.

3. Zahlungsvereinbarungen und sonstige Kosten
Der Mietvertrag kommt durch die Buchung zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn der Mieter diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
Sofern bei einer Buchung nicht anders vereinbart ist der Mieter verpflichtet, spätestens 180 Tage vor Ankunft eine Anzahlung in Höhe von 40% des Mietpreises zu überweisen. Die Restzahlung ist vor Ankunft zu überweisen. Die Kosten für Geldtransaktionen (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Mieter.
Sofern nicht bereits im Mietpreis inkludiert, werden folgende Kosten direkt vom Vermieter vor Ort am Anreisetag eingehoben:
Endreinigungskosten € 120, --
Bettwäsche und Handtücher können optional für € 18, -- pro Person und Aufenthalt dazu gemietet werden. Bei einem Aufenthalt über 14 Tagen werden diese Kosten alle 14 Tage erneut fällig. Aufpreis für eine 3. Person ab 6 Jahren beträgt € 20,-- pro Nacht
Kurtaxe: € 1,50 pro Person ab 14 Jahren und Nacht
Spätestens am Abreisetag sind etwaige Zusatzkosten vor Ort zu bezahlen:

Vom Vermieter wird bei Bedarf auf Anfrage ein Wäscheservice gegen ein vereinbartes Entgelt angeboten.
Vom Vermieter kann dem Mieter eine entsprechende Menge an Brennholz für den Kaminofen zur Verfügung gestellt werden. Ist diese verbraucht, kann der Mieter gegen einen vereinbarten Aufpreis weiteres Brennholz nach Verfügbarkeit beim Vermieter beziehen.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG wird keine gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

4. Rücktritt durch den Mieter und Stornogebühr
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Eine Stornierung ab Buchungsdatum ist grundsätzlich kostenfrei.
Stornokosten sind fällig:
ab 180 Tage vor Reiseantritt 40 %
ab 30 Tage vor Reiseantritt 70 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise 90 %
vom vereinbarten Mietpreis.
Bei vorzeitiger Abreise ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und allenfalls den Eintritt zu verwehren, wenn der Mieter
sich nicht an die AGB´s und Hausordnung hält
von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht
sich rücksichtslos, anstößig oder sonst grob ungehörig verhält
sich gegenüber dem Vermieter und Dritten einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht
die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann
eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt
Bei Missachtung hat der Mieter dem Vermieter einen entsprechenden Schaden- bzw. Kostenersatz zu leisten.

6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

7. Pflichten und Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung (auch wenn nur fahrlässig) von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstandene Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Damenhygieneartikel, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen oder Schäden in den

Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder die genannte Kontaktperson über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Während der gesamten Aufenthaltsdauer ist der Mieter für die Schneeräumung sowie bei Bedarf für eine Salzstreuung des Vorplatzes (Parkplatzes) bis zur Haustüre selbst verantwortlich. Für etwaige Schadenersatzpflichten hieraus haftet der Mieter.

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, Sturmschäden, etc.)
Soweit dem Mieter oder dessen Begleitperson(en) ein Stellplatz auf dem Ferienhausgrundstück zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht.

9. Tierhaltung
Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft ausnahmslos nicht gestattet.

10. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung
Von 22 - 7 Uhr gilt die Nachtruhe. Störung der Nachbarn und Dritter jeglicher Art ist untersagt. Dies gilt gleichermaßen ganztägig für Sonn- und Feiertage sowie wochentags von 12.00 - 13.30 Uhr.
Das Betreten des Mietobjekts mit Skischuhen ist untersagt. Das Tragen von Strassenschuhen ist im Bereich des Holzfußbodens nicht gestattet.
Für anfallenden Müll steht ein Trennsystem zur Verfügung. Der Müll ist sorgsam zu trennen in Glas, Papier, Plastik, Metallverpackung, Biomüll sowie Restmüll. Wird der Müll nicht ordentlich getrennt, kann der Vermieter Zusatzkosten verrechnen.
Die Jalousien sowie die Terrassen-Schiebetüre sind bei Starkwind, Sturm und Hagel unbedingt zu öffnen bzw. einzufahren. Dies gilt auch vor jedem Verlassen des Hauses, um witterungsbedingte Schäden zu vermeiden. Sollten die Kosten einer Schadensbehebung von der Versicherung nicht gänzlich übernommen werden, hat der Mieter die Kosten für die Herstellung des Ursprungzustandes zu tragen.
Während der gesamten Aufenthaltsdauer ist der Mieter für die Schneeräumung des Vorplatzes (Parkplatzes) bis zur Haustüre selbst verantwortlich. Weiters ist dieser Bereich vom Mieter eisfrei zu halten. Für etwaige Schadensforderungen hieraus haftet der Mieter. Schneeräumgerät und Streusalz werden dem Mieter zur Verfügung gestellt. Es besteht striktes Rauchverbot in den Innenräumen.


12. Sonstiges
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass das Mietobjekt inklusive Aussenanlagen vom Vermieter und von diesem hierfür beauftragten Dritten bei Bedarf (z.B. Pflege, Reinigung, Instandhaltung, Briefkastenleerung, Abholung persönlicher Gegenstände...) während der Mietdauer betreten werden darf.

Internetnutzung:                                        

Der Vermieter stellt dem Mieter kostenlos die Nutzung des Internets über WLAN im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einbuchung in das WLAN Netzwerk zeitweise erschwert oder vorübergehend unmöglich sein kann. Der Vermieter gewährleistet keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, Datenübertragungsrate und/oder lückenlose Übertragung. Weiters wird keine Haftung für die Störungsfreiheit der Datenübertragung übernommen.
Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet österreichisches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das für das Ferienhaus in Langenegg sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Der Vermieter ist jedoch auch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.